Donnerstag, 25. April 2013

Jurakreide



Juristen haben nicht den besten Ruf in der Gesellschaft. Hin und wieder wird ihnen unterstellt, sie seien verkopfte Kaltkaffeetrinker, würden komplett eigenschaftslos sein und vollführen ein ums andere Mal semantische Winkelzüge, dass sich einem Außenstehenden der Kopf dreht. Man sagt, sie können besserwisserisch sein, und unter dem Strich wären sie emotionslos. Sind sie das? Und wenn ja, was heißt das?

Es gibt den Begriff des Absoluten Beginners, den ich hier gerne noch einmal einfüge, falls ihr nicht wisst, was das ist. Unter Absoluten Beginnern stellen Naturwissenschaftler die größte Gruppe, direkt danach folgen Menschen, die sich mit Jura befassen. Ein Problem, welches man bei Absoluten Beginnern erkennen kann, ist, dass sie emotional irgendwie nicht den Dreh raushaben. Es gelingt ihnen oftmals nicht, die Gefühls- und Gedankenwelt anderer Leute zu erkennen und verbale und nonverbale Signale richtig zu erkennen. Im sozialen Typ des Nerds spiegelt sich das wider. Betrachtet man die Hauptbeschäftigung von Juristen, nämlich Gesetzestexte, fällt es leicht, sich eine Unterkühltheit oder zumindest Abgebrühtheit allgemein häufiger zutreffend vorzustellen.

Viele betrachten das als ein Problem, weil sie nicht so emotional schwach gestellt sind und ihnen daher solche Leute seltsam vorkommen, so dass diese schnell durch das Raster fallen. Ich betrachte den Juristencharakterzug nicht als Problem. Er ist notwendig. Und hier kommt die Antwort, wieso: Angenommen, in den Nachrichten wird über ein Verbrechen berichtet. Derzeit wäre das wohl der Anschlag auf den Marathon in Boston. Zu anderen Zeitpunkten kommt hin und wieder ein Missbrauchsskandal in die Gazetten. Oder ein Fremdgänger. Das sind keine schönen Dinge, die da ausgeübt wurden, und diese gehören bestraft. Aber irgendwo ist auch ein oberes Limit. Mal im Ernst, wer von euch hat noch nicht erlebt, wie bei einer solchen Anklage ein Mitzuschauer erhebliche Körperstrafen fordert? Missbrauchstäter sollen deren Meinung nach entmannt werden, oder am besten gleich die letzte Impfung. Ich höre das so oft, dass ich annehmen muss, das Hochkochen von Emotionen, welches einen zum Fordern der Todesstrafe bringt, muss wohl der Normalfall in der Bevölkerung sein. Oder zumindest ein Normalfall von wenigen. Okay, ich kann verstehen, wenn man sauer auf einen Täter ist. Aber: Ihr vernachlässigt dabei die Verhältnismäßigkeit. Ein missbrauchtes Kind ist vielleicht für den Rest seines Lebens gebrandmarkt, aber das sind noch mindestens siebzig Jahre, weil es dabei nicht zu Tode kommt. Wenn jemand für ein Nichttötungsdelikt den Tod des Delinquenten fordert, dann wünsche ich mir, dass der Fordernde kein juristischer Entscheidungsträger ist. Und auch wenn man es beim Schnitt belässt, wäre das immer noch verfassungswidrig, weil Körperstrafen abgeschafft sind, und zwar schon lange. Insbesondere möchte ich das erwähnen, weil viele dabei die Betäubung weglassen wollen. Und minderwertiges Material einsetzen. Was, nebenbei bemerkt, grobe Fahrlässigkeit darstellt.

Juristen haben diesen Wesenszug in ihrem Beruf nicht. Sie betrachten eine Strafsache kalt und emotionslos, so wie es bei einem exakten Prozess gefordert werden muss. Aus diesem Grund möchte ich an dieser Stelle ein Dankeschön an den Berufsstand des Juristen aussprechen. Ihr seid diejenigen, die uns vor Blutrache schützen und sozioapokalyptische Zustände verhindern. Dafür ein Dankeschön.

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